Historischer Ort  

Arbeitserziehungslager
1940–1945

Die Anstalt bis 1940

 

Die Landesarbeitsanstalt und das Landesfürsorgeheim Breitenau bestehen über die gesamte NS-Zeit hinweg. Der ohnehin seit Beginn der Anstalt repressive Umgang mit den Insass:innen wird dabei zunehmend gewaltvoll. Neue und novellierte Gesetze verschärfen die Kriminalisierung von sozial Marginalisierten und bilden die Grundlage für deren Verfolgung. Die Mehrzahl des Anstaltspersonals, an erster Stelle der Direktor, setzen die Gesetze bereitwillig um. Auf Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (1934) werden bis 1939 mindestens 21 Insass:innen der Breitenauer Anstalt zwangssterilisiert. Viele als „arbeitsscheu“ geltenden Korrigend:innen fallen zudem in die Zuständigkeit der Justizverwaltung und werden seit Ende der 1930er Jahre von Breitenau in das Strafgefangenenlager Rodgau-Dieburg in Südhessen überwiesen, das für einen überaus harten und brutalen Strafvollzug steht. Durch die Überstellungen nimmt die Insass:innenzahl der Landesarbeitsanstalt, wie das Arbeitshaus seit 1934 heißt, ab und es werden Kapazitäten frei. Im November 1938 dient die Anstalt vorübergehend als Haftort für Juden aus Guxhagen und Umgebung, die im Zuge der Novemberpogrome inhaftiert werden. Seit Ende 1939 lässt die Geheime Staatspolizei (Gestapo) Kassel Schutzhaftgefangene in die Anstalt einweisen und die Anstalt wird zu einer Art Polizeiersatzgefängnis.  

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Einrichtung des Arbeitserziehungslagers

Im Mai 1940 richtet die Geheime Staatspolizei Kassel offiziell das „Arbeitserziehungslager“ (AEL) Breitenau ein. Bis zur Auflösung des Lagers im März 1945 sind hier insgesamt 8.304 Gefangene inhaftiert.  

AEL sind Lager der Gestapo, die die Historikerin Gabriele Lotfi als „KZ der Gestapo“ und „Stätten des Terrors“ bezeichnet. Im Gegensatz zu den SS-Konzentrationslagern, aus denen Entlassungen seit Kriegsbeginn nicht mehr vorgesehen sind, bleibt die Haft im AEL zeitlich begrenzt und dauert in der Regel zwischen sechs Wochen und drei Monaten. Allerdings kann in dieser Zeit von der Gestapo die Überweisung in ein Konzentrationslager beantragt werden, sodass dem AEL Breitenau ebenso die Funktion eines KZ-Sammellagers zukommt.   

Das AEL Breitenau steht insbesondere für die Kontrolle und Bestrafung von Zwangsarbeiter:innen, die im Regierungsbezirk Kassel eingesetzt sind: 80 % der Gefangenen des AEL Breitenau sind ausländische Zwangsarbeiter:innen. Diese Menschen sind aus den von NS-Deutschland besetzten Ländern zur Zwangsarbeit verschleppt oder unter falschen Versprechungen ins Deutsche Reich gelockt worden. Verstoßen sie hier gegen die Vorschriften, die z.B. in den rassistischen „Polen“- und „Ostarbeiter-Erlassen“ formuliert sind, droht ihnen die Haft in AEL. Neben ausländischen Zwangsarbeiter:innen werden im AEL Breitenau auch deutsche Gestapo-Gefangene eingesperrt, denen man „Verstöße gegen die Volksgemeinschaft“ vorwirft.  Unter ihnen sind deutsche Frauen, die wegen „verbotenen Umgangs“ mit ausländischen Zwangsarbeitern verfolgt werden, sowie Jüdinnen und Juden, die vom AEL Breitenau in die Konzentrationslager Ravensbrück, Buchenwald, Sachsenhausen oder Auschwitz überstellt werden.  

Die Gefangenen müssen bis zu 12 Stunden am Tag schwer körperlich arbeiten bei völlig unzureichender Verpflegung und Versorgung. Die Haft im AEL hat dabei eine sowohl strafende als auch abschreckend-disziplinierende Funktion, denn gerade unter den Zwangsarbeiter:innen soll damit der Widerstandswille gebrochen werden. Unter den Gefangenen des AEL Breitenau sterben 26 Menschen an den Folgen der Haftbedingungen. Während der Arbeitseinsätze verlieren vier Menschen ihr Leben. Drei Gefangene nehmen sich das Leben und bei zwei Toten sind die Todesgründe unbekannt. Darüber hinaus ermordet die Gestapo 28 Menschen, die noch kurz vor der Befreiung Opfer eines sog. Endphaseverbrechens unweit des Lagers werden.  

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