Besuch  

Hausordnung

Herzlich willkommen in der Gedenkstätte Breitenau!

Die Gedenkstätte Breitenau erinnert an die Geschichte der Korrektions- und Landarmenanstalt Breitenau während des Nationalsozialismus. In diesem Arbeitshaus war zwischen Juni 1933 und März 1934 ein Konzentrationslager untergebracht. Zwischen 1940 und 1945 betrieb hier die Gestapo ein sogenanntes Arbeitserziehungslager (AEL). Im frühen Konzentrationslager waren insgesamt 470 politische Gegner der Nationalsozialisten eingesperrt. Im AEL waren 8.304 Menschen inhaftiert, darunter rund 7.000 Zwangsarbeiter:innen aus über 20 Ländern, sowie 1.200 aus antisemitischen, rassistischen und sozialrassistischen Gründen verfolgte Deutsche. Insgesamt starben zwischen 1933 und 1945 179 Menschen. Angesichts des Leides, das die Inhaftierten in Breitenau erfuhren, möchten wir um die Einhaltung einiger Regeln bitten.

Bitte beachten Sie:

  • dass auf dem Gelände eine Betreute Wohnform von Vitos Haina untergebracht ist. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Privatsphäre der Bewohner:innen
  • Fotoaufnahmen von historischen Objekten und der Ausstellung zu privaten Zwecken sind gestattet. Offizielle Veröffentlichungen in den Printmedien oder digital müssen mit der Gedenkstättenleitung abgestimmt werden
  • Lehrkräfte, Begleitpersonen, Erziehungsberechtigte sind für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich, ihnen obliegt die Aufsichtspflicht
  • ein Besuch des historischen Haftteils wird ab einem Alter von 14 Jahren empfohlen
  • berühren Sie Exponate nicht, lehnen Sie sich grundsätzlich nicht an Wände im historischen Haftteil, verursachen Sie keine Schäden in den Wänden der Arrestzellen
  • das Außengelände ist nicht verkehrssicher
  • Außengelände, historischer Haftteil und alle Gedenkstättenräume sind nicht barrierefrei
  • die Gedenkstätte behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Einzelpersonen oder Gruppen, die Parteien oder Organisationen angehören, die durch antisemitische, rassistische, sexistische, behindertenfeindliche oder geschichtsrevisionistische Haltungen auffallen, den Zutritt zur Gedenkstätte oder die Teilnahme an Veranstaltungen zu verwehren.
  • die Gedenkstätte behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Einzelpersonen oder Gruppen, die durch antisemitische, rassistische, sexistische, behindertenfeindliche oder geschichtsrevisionistische Äußerungen auffallen, den Zutritt zur Gedenkstätte oder die Teilnahme an Veranstaltungen zu verwehren.

Nicht gestattet sind:

  • die Durchführung von Veranstaltungen, bei denen die Geschichte des historischen Ortes geleugnet, verharmlost oder verherrlicht wird
  • Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, deren Herstellung oder Vertrieb im rechtsextremen Feld anzusiedeln ist
  • Verletzung der Menschenwürde anderer
  • Störung der Totenruhe.

Die Mitarbeiter:innen der Gedenkstätte Breitenau sind angehalten, auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten. Sie sind befugt, Verhaltensanordnungen zu treffen und bei Verstößen gegen die Hausordnung ein Hausverbot auszusprechen. Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände der Gedenkstätte.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Die Hausordnung zum Download