Begriffsgeschichten
"erbkrank"
Im Januar 1934 trat in Deutschland das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) in Kraft. Diesem Gesetz lag die Vorstellung eines „gesunden Volksköpers“ zugrunde, den es von „erbkranken“ (also vermeintlich durch genetische Veranlagung kranken Menschen) zu bereinigen galt. Zu diesen zählten nach den Vorstellungen der Nationalsozialisten psychisch Erkrankte, körperlich Behinderte, Alkoholiker/-innen und sogenannte „Schwachsinnige“. Sie alle sollten zwangssterilisiert werden, um die Weitergabe ihres Erbgutes zu verhindern.
Zwischen 1933 und 1945 werden schätzungsweise 350.000 Menschen Opfer der Zwangssterilisation. Tausende kommen bei den Eingriffen ums Leben. Das GzVeN gründete in der „Erbgesundheitslehre“ oder „Eugenik“. Dies war eine pseudo-wissenschaftliche Rassenlehre, die vorgab, anhand biologischer Kriterien eine Unterscheidung von „lebenswertem" und „lebensunwertem" Leben vorzunehmen. Auf dieser Vorstellung beruhte der nationalsozialistische Verbrechenskomplex der sogenannten „Euthanasie“, der Ermordung von mehr als 200.000 Menschen, deren Leben als „unwert" galt.
Das GzVeN wurde 1953 von der Bundesregierung nicht als typisch nationalsozialistisches Gesetz eingestuft. Die Ächtung als nationalsozialistisches Unrecht erfolgte erst 2007. Da die Verfolgung nicht als rassistisch motiviert anerkannt wird, zählen im entschädigungsgesetzlichen Sinn die Opfer der Zwangssterilisationen sowie der „Euthanasie“ bis heute nicht zu den Opfern des Nationalsozialismus.
"asozial"
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 verschärfte sich das Vorgehen gegen Personen, die als „asozial“ eingestuft wurden. Es kam zu großen „Bettlerrazzien“ und massenhaften Einweisungen in Arbeitshäusern, die in den ersten Jahren des Nationalsozialismus ein wichtiges Mittel zur Festsetzung von „Asozialen“ bildeten. Eine zweite Verhaftungswelle folgte im Jahr 1938, bei der als „asozial“ eingestufte Personen in Konzentrationslager überführt und dort mit dem schwarzen Winkel gekennzeichnet wurden.
Zur Gruppe der „Asozialen“ wurden Bettler, Landstreicher, Arbeitslose, Prostituierte, Alkoholiker/-innen, Tuberculose-Kranke, säumige Unterhaltszahler, Zuhälter, Homosexuelle aber auch viele Sinti und Roma gezählt. Es handelte sich nicht um eine klar definierte Gruppe, sondern die Begriffe „asozial“ oder auch „gemeinschaftsfremd“ bezeichneten gesellschaftlich abweichendes Verhalten und wurden auch für als „unerziehbar“ eingestufte Jugendliche, Großfamilien der Unterschicht, als „sexuell verwahrlost“ geltende Frauen oder Gelegenheitsarbeiter/-innen verwendet. Da „asoziales“ Verhalten aus nationalsozialistischer Sicht als vererbbar angesehen wurde, konnte die Zuordnung zu dieser Verfolgtengruppen nicht nur eine Verhaftung, sondern auch eine Zwangssterilisation zur Folge haben.
Die Gruppe der als „asozial“ Verfolgten nahm in der Erinnerungskultur jahrzehntelang eine Randposition ein und sie erhielten keine Entschädigung für ihr erlittenes Leid. Erst 2020 erfolgte die offizielle Anerkennung als Opfergruppe. Trotz der Verfolgung von Menschen, die während der NS-Zeit als asozial stigmatisiert wurden, dient der Begriff bis heute im Sprachgebrauch der Abwertung und Diskriminierung von Menschen, deren Verhalten oder Lebensstil als abweichend gilt.
"Schwachsinn"
Der stigmatisierende Begriff des „Schwachsinns“ hielt im 19. Jahrhundert Einzug in die Diagnostik der klinischen Psychiatrie und diente der Beschreibung diverser psychischer Erkrankungen. Diese wurden auf eine vermeintlich mindere Intelligenz zurückgeführt. Im „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN), das 1934 in Kraft trat, wurde in Deutschland „Schwachsinn“ zu einer Erbkrankheit erklärt.
Damit konnten Menschen auf der Grundlage dieser Diagnose zwangssterilisiert werden. Neben dem „angeborenen Schwachsinn“ wurde in der NS-Zeit die Kategorie des „moralischen Schwachsinns“ etabliert – eine Diagnose, die sich oftmals gegen Frauen richtete. Ihr Verhalten wurde als „unsittlich“ aufgefasst und verfolgt, wenn es nicht der nationalsozialistischen Frauenrolle entsprach. Nach dieser Rolle sollten Frauen vor allem Ehefrauen und Mütter sein.
Die Kategorie des „moralischen Schwachsinns“ diente auch als Diagnose, um Menschen im Rahmen der nationalsozialistischen „Euthanasie“ zu ermorden. Die so genannte „Euthanasie“ der Nationalsozialisten beruhte auf der Vorstellung, eine Unterscheidung zwischen „lebenswertem“ und „lebensunwertem“ Leben vornehmen zu können. Dies führte zur Ermordung von mehr als 200.000 Menschen, deren Leben als „unwert“ eingestuft wurde.
In Mittelhessen befand sich beispielsweise die psychiatrische Klinik „Landesheilanstalt Hadamar“, die ab 1941 in eine Tötungsanstalt umgewandelt wurde, und in der innerhalb eines Jahres über 10.000 Patientinnen und Patienten in Gaskammern ermordet wurden. Heute erinnert die dort ansässige Gedenkstätte Hadamar an die Verfolgten und Ermordeten der nationalsozialistischen „Euthanasie“.
"arbeitsscheu"
Mit der Reformation und Aufklärung rückte Arbeit als ordnendes Prinzip ins Zentrum des gesellschaftlichen Lebens. Damit traten Leistungsorientierung und Kategorisierung von Menschen nach ihrer Arbeitsfähigkeit in den Vordergrund. Armut und Arbeitslosigkeit galten nicht mehr als gottgegeben, sondern als selbstverschuldet. Seit Beginn des 17. Jahrhunderts entstanden dieser Idee folgend in Europa zahlreiche Zucht- und Arbeitshäuser. 1874 wurde auch im ehemaligen Kloster Breitenau ein preußisches Arbeitshaus eingerichtet.
In Arbeitshäusern wie Breitenau sollten Arme, Bettler, Landstreicher und Prostituierte, denen man oftmals „Arbeitsscheue" und „Liederlichkeit" unterstellte, durch Pflichtarbeit „erzogen“, also den gesellschaftlichen Normen angepasst werden. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten verschärfte sich diese Politik von vermeintlicher Erziehung hin zur Verfolgung und Vernichtung. Bereits 1933 kam es durch sogenannte „Bettlerrazzien" zu großen Verhaftungswellen, bei denen Bettler und Obdachlose zahlreich in Arbeitshäuser wie Breitenau überstellt werden.
Durch die enorme militärische Aufrüstung des NS-Staates im Rahmen des „Vierjahresplanes" von 1936 entstand ein großer Arbeitskräftemangel. Dieser hatte zur Folge, dass Arbeitsverhältnisse immer stärker reguliert und Arbeitslosigkeit sowie Verstöße gegen Arbeitsvorschriften wie z.B. „Bummelei" kriminalisiert und bestraft wurden. Bei den Massenverhaftungen der sogenannten „Aktion Arbeitsscheu Reich" im Jahr 1938 wurden mehr als 10.000 sogenannte „Asoziale“ und „Arbeitsscheue“ von der Kriminalpolizei festgenommen.
Bei ihnen handelte es sich um Menschen, die keiner geregelten Beschäftigung nachgingen, die vorbestraft waren, sowie sogenannte „arbeitsscheue Fürsorgeempfänger", Obdachlose, Landstreicher, Juden, Roma und Sinti. Sie wurden zur Zwangsarbeit in die Konzentrationslager Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen überstellt. Die Aktion diente vor allem der Arbeitskräftebeschaffung zur Einhaltung des Vierjahresplans.
"Evakuierung"
Seit 1944 wurden angesichts der näher rückenden alliierten Truppen und der Frontverschiebungen zahlreiche Zwangslager und Gefängnisse geräumt: die Haftorte wurden aufgelöst und die noch marschfähigen Gefangenen auf sogenannte Todesmärsche geschickt. Diese zwangsweisen Räumungen in den letzten Kriegsmonaten werden im NS-Sprachgebrauch euphemistisch (d.h. stark beschönigend und verschleiernd) als „Evakuierung“ bezeichnet.
Sie hatten einerseits den Zweck, die Arbeitskraft der Gefangenen anderen, frontferneren Lagern zuzuführen und damit bis zuletzt die Kriegswirtschaft aufrechtzuerhalten. Andererseits wollten die Nationalsozialisten damit die Spuren ihrer Verbrechen verwischen. Bei den Räumungen entlud sich dabei häufig ein letztes Mal alle Gewalt gegen alle, die nicht zur sogenannten Volksgemeinschaft gezählt wurden.
Bei ihnen handelte es sich meist um ausländische Zwangsarbeiter:innen und Kriegsgefangene, Gefangene der SS-Konzentrationslager und anderer Haftstätten. Auch das „Arbeitserziehungslager“ Breitenau wurde kurz vor Eintreffen amerikanischer Soldaten „evakuiert“: Dabei verbrannte die Gestapo einen Großteil ihres Schriftgutes und schickte Gefangene auf verschiedene Märsche in Richtung Nordosten.
Nur einen Tag vor der Befreiung durch amerikanische Soldaten töteten Einheiten der Gestapo und der SS in der Nacht vom 29. März auf den 30. März 1945 28 im Lager verbliebene Gefangene des „Arbeitserziehungslagers" Breitenau.
Seit 1944 wurden angesichts der näher rückenden alliierten Truppen und der Frontverschiebungen zahlreiche Zwangslager und Gefängnisse geräumt: die Haftorte wurden aufgelöst und die noch marschfähigen Gefangenen auf sogenannte Todesmärsche geschickt. Diese zwangsweisen Räumungen in den letzten Kriegsmonaten werden im NS-Sprachgebrauch euphemistisch (d.h. stark beschönigend und verschleiernd) als „Evakuierung“ bezeichnet.
Sie hatten einerseits den Zweck, die Arbeitskraft der Gefangenen anderen, frontferneren Lagern zuzuführen und damit bis zuletzt die Kriegswirtschaft aufrechtzuerhalten. Andererseits wollten die Nationalsozialisten damit die Spuren ihrer Verbrechen verwischen. Bei den Räumungen entlud sich dabei häufig ein letztes Mal alle Gewalt gegen alle, die nicht zur sogenannten Volksgemeinschaft gezählt wurden.
Bei ihnen handelte es sich meist um ausländische Zwangsarbeiter:innen und Kriegsgefangene, Gefangene der SS-Konzentrationslager und anderer Haftstätten. Auch das „Arbeitserziehungslager“ Breitenau wurde kurz vor Eintreffen amerikanischer Soldaten „evakuiert“: Dabei verbrannte die Gestapo einen Großteil ihres Schriftgutes und schickte Gefangene auf verschiedene Märsche in Richtung Nordosten.
Nur einen Tag vor der Befreiung durch amerikanische Soldaten töteten Einheiten der Gestapo und der SS in der Nacht vom 29. März auf den 30. März 1945 28 im Lager verbliebene Gefangene des „Arbeitserziehungslagers" Breitenau.
"Fürsorge"
Fürsorgemaßnahmen erhielten bereits im deutschen Kaiserreich verschiedene gesellschaftliche Gruppen, die als der Zuwendung oder Erziehung bedürftig galten: Obdachlose, arme Menschen oder verhaltensauffällige Jugendliche, sogenannte Zöglinge.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten verfolgten die Volkswohlfahrt und die Jugendorganisationen der NSDAP mit ihren Fürsorgemaßnahmen für vermeintlich auffällige, z.B. obdachlose oder aus armen Familien stammende Jugendliche eine Ideologie der Trennung von wertvollen und minderwertigen Menschen. Durch pseudo-wissenschaftliche Erklärungen wurden die Jugendlichen als „erbkrank“ bezeichnet.
Durch das 1934 erlassene „Gesetz zur Vorbeugung erbkranken Nachwuchses“, konnten Jugendliche zwangssterilisiert und in geschlossene Fürsorgeeinrichtungen wie Breitenau oder aber sogenannte Jugendschutzlager wie das Jugendkonzentrationslager Uckermark eingewiesen werden.
"Korrektion"
Arbeitshäuser wie die „Korrektions- und Landarmenanstalt Breitenau“ dienten im Kaiserreich und auch in der Weimarer Republik unter anderem zur Verwahrung von Menschen, die wegen einer Straftat gerichtlich zur sogenannten korrektionellen Nachhaft verurteilt wurden.
Diese schloss sich an eine kurze Haft im Gefängnis an. Vor allem durch Pflichtarbeit sollten die Korrigend:innen „korrigiert“, das heißt erzogen und diszipliniert werden.
Männliche Korrigenden wurden hauptsächlich wegen Bettelei, Landstreicherei und Obdachlosigkeit eingewiesen, Frauen meist wegen Prostitution. Diese Strafmaßnahme richtete sich vor allem gegen Menschen, die sich aufgrund von fehlender Ortsansässigkeit und unangemeldetem Gewerbe geregelter Lohnarbeit und damit der Verfügung über ihre Arbeitskraft entzogen.
Zu den Korrigend:innen zählten weiterhin diejenigen, die sich „unsittlich" verhielten - also diejenigen, die gegen gesellschaftliche Normen verstießen.
Mit Machtübernahme der Nationalsozialisten stieg die Zahl der Korrigend:innen in Breitenau aufgrund der ab 1933 radikalisierten Verfolgung sozial marginalisierter Menschen. Gegen Ende der 1930er Jahre sank sie wieder, da die Nationalsozialisten dazu übergehen, Korrigend:innen und sogenannte „Asoziale“ in Justiz- und Konzentrationslager zu überstellen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden zwischen 1946 und 1949 in Breitenau erneut Menschen, vor allem Frauen, zur korrektionellen Nachhaft im Arbeitshaus untergebracht. Der Begriff der Korrektion hatte scheinbar einen erzieherischen Anspruch, allerdings hatten die Arbeitshäuser aufgrund des harten Arbeitsdienstes und der strengen Führung vor allem eine abschreckende Funktion.
"Schutzhaft"
Im nationalsozialistischen Sprachgebrauch wurde der Begriff der „Schutzhaft“ verwendet, um den Vorgang der Inhaftierung von Personen oder Personengruppen zu bezeichnen. Auf Grundlage der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933 (auch „Reichstagsbrandverordnung“ genannt) wurde die „Schutzhaft“ zu einem der wirkungsvollsten Unterdrückungs- und Terrorinstrumente des NS-Regimes.
Politische Gegner:innen und andere Menschen, die aus der sogenannten „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen wurden, konnten mit Hilfe eines „Schutzhaftbefehls“ ohne richterliche Verurteilung von der Gestapo („Geheime Staatspolizei“) verhaftet und auf unbestimmte Zeit eingesperrt werden. Im Konzentrationslager Breitenau (1933-34) waren 470 Schutzhaftgefangene inhaftiert, im Arbeitserziehungslager (1940-45) waren es 8.304 Schutzhaftgefangene. Deutschlandweit waren allein zwischen 1933 und 1939 zwischen 350.000 und 500.000 Menschen in „Schutzhaft“.
Heutzutage wird der Begriff „Schutzhaft“ als euphemistischer (d.h. als stark beschönigender und verschleiernder) Begriff verstanden: Während die Nationalsozialisten behaupteten, es ginge um den „Schutz“ der betroffenen Person vor dem „Volkszorn“ war die „Schutzhaft“ in der Realität ein Mittel der willkürlichen Verfolgung und Verhaftung.
"Herumtreiberei"
Als Begründung für die Einweisung in das „Arbeitserziehungslager“ Breitenau und das zeitgleich bestehende geschlossene Fürsorgeheim Breitenau ist häufig „Herumtreiberei“, „Herumbummelei“, „Diebstahl“, „Arbeitsvertragsbruch“ oder „sexuelle Freizügigkeit“ zu lesen. Diese Einweisungsgründe betrafen vor allem junge Frauen. „Sittliche Verwahrlosung“ und „Herumtreiberei“ wurden dabei zusammengedacht, weibliche Sexualität als triebhaft, hemmungslos und haltlos gedeutet und entsprechend sanktioniert.
Welche Strafmittel angewandt wurden, zeigt ein Schreiben von 1940. Darin bittet der Breitenauer Anstaltsdirektor Sauerbier seinen Kollegen, den Direktor der Landesheilanstalt Marburg, um Hilfe angesichts von „größtenteils sexuell hemmungsloser Mädchen", die „in der Zertrümmerung aller Gegenstände eine gewisse Befriedigung finden". Er schlägt vor, die Mädchen mit Medikamenten ruhig zu stellen. Sein Kollege wiederum gibt ihm den Rat, sie durch Essensentzug zu disziplinieren und „ohne jede Rücksicht anzupacken".
"Arbeitserziehungslager"
Arbeitserziehungslager wie Breitenau, das von der Kasseler Gestapo 1940 eingerichtet wurde, hatten keinesfalls eine „erzieherische" Funktion. Breitenau stand für die Kontrolle und Bestrafung von Zwangsarbeiter:innen, die im Regierungsbezirk Kassel eingesetzt waren: 80 Prozent der Gefangenen des „Arbeitserziehungslagers“ Breitenau waren ausländische Zwangsarbeiter:innen.
Überdies diente das Arbeitserziehungslager auch als Sammel- und Durchgangslager, aus dem Inhaftierte in Konzentrationslager überstellt wurden.
Die in Breitenau internierten ausländischen Zwangsarbeiter:innen wurden aus den von NS-Deutschland besetzten Ländern zur Zwangsarbeit verschleppt oder unter falschen Versprechungen ins Deutsche Reich gelockt. Hatten sie hier gegen die Vorschriften verstoßen, die z.B. in den rassistischen „Polen“- und „Ostarbeiter-Erlassen“ formuliert waren, drohte ihnen die Haft in den Arbeitserziehungslagern. Zu den Gründen ihrer Inhaftierung zählten oft kleinste oder nur vermeintliche Verstöße gegen diese Vorschriften.
Neben den ausländischen Zwangsarbeiter:innen wurden im Arbeitserziehungslager Breitenau auch deutsche Gestapo-Gefangene eingesperrt, denen man „Verstöße gegen die Volksgemeinschaft“ vorwarf. Unter ihnen waren auch deutsche Frauen, die wegen „Verstößen gegen das Umgangsverbot“ mit ausländischen Zwangsarbeitern verfolgt wurden, sowie Jüdinnen und Juden, die vom Arbeitserziehungslager Breitenau in die Konzentrationslager Ravensbrück, Buchenwald, Sachsenhausen oder Auschwitz überstellt wurden.