Biografien  

Hilde Marr, geb. Lapp

geboren 02.08.1920 Bermbach/Thüringen

Beruf Fabrikarbeiterin
Wohnort bei Verhaftung Bermbach/Thüringen

Biografie

Hilde Lapp wird am 2. August 1920 in Bermbach, Kreis Schmalkalden, geboren. Da sie Mitglied der Zeugen Jehovas ist, geraten sie und ihre Familie seit 1933 unter Druck. Die Eltern von Hilde Lapp werden schließlich in „Schutzhaft“ genommen, weil sie sich weigerten, das NS-System zu unterstützen. Zwei ihrer Brüder kommen während des Zweiten Weltkrieges ums Leben. In der Schule muss Hilde Lapp häufig nachsitzen und Strafarbeiten schreiben, da sie aus Glaubensgründen den Hitler- und Fahnengruß verweigert. In der Berufsschule sieht sich Hilde Lapp ähnlichen Schikanen ausgesetzt. 1941 werden sie und ihre Cousine Emma Bauroth zu einer Luftschutzschulung verpflichtet, auf der sie erneut den Fahnen- und Hitlergruß verweigern. Daraufhin werden die beiden zum Bürgermeisteramt gebracht und erhalten eine Verwarnung. Zwei Tage später werden sie jedoch von der Polizei abgeholt und ins Gerichtsgefängnis Schmalkalden eingewiesen. Es folgt der Transport in einem vergitterten Zugwaggon nach Kassel. Dort werden Hilde und Emma in Einzelzellen im Polizeipräsidium inhaftiert, wo sie vier Monate bleiben. In dieser Zeit werden Hilde Lapp und ihre Cousine wiederholt verhört und ihre Haltung zum NS-Regime als „gefährdend“ für die deutsche „Volksgemeinschaft“ eingestuft.

Am 11. Juli 1941 kommt Hilde Lapp zusammen mit Emma Bauroth in das "Arbeitserziehungslager" (AEL) Breitenau, wo sie im „Frauenhaus“ untergebracht sind. Kurz darauf werden ihnen die Haare geschoren, was eine übliche Prozedur kurz nach der Ankunft von Gefangenen in Breitenau darstellt. Hilde Lapp arbeitet in der Nähwerkstatt des Lagers und wird zudem bei Feldarbeiten eingesetzt. Während der Wintermonate leidet sie unter der Kälte, da die Zimmer und Zellen im Lager unbeheizt bleiben. Möglicherweise führen positive Führungsberichte der Oberaufseherin dazu, dass Hilde Lapp am 22. Dezember 1941 aus Breitenau entlassen wird. Ihre Cousine hingegen muss noch bis zum 2. Februar 1942 in Breitenau bleiben. Nach ihrer Entlassung wird Lapp zurück ins Kasseler Polizeipräsidium gebracht, wo man sie über ihre Freilassung unterrichtet. Kurz nach ihrer Freilassung wird Hilde Lapp in der Heeres-Munitionsfabrik in Altengrabow bei Magdeburg dienstverpflichtet und arbeitet dort bis zum Kriegsende.

1947 wendete sich Lapp an das Erfurter Sozialamt, um als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt zu werden, woraufhin sie allerdings keine Zuwendungen erhält. Auch in der DDR wird sie als Zeugin Jehovas nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Nach der Wiedervereinigung reicht Lapp 1992 im Bundesministerium der Finanzen in Bonn einen Antrag auf Entschädigung und Anerkennung als NS-Verfolgte ein. Doch auch dieser Antrag wird abgelehnt, da ihre Gesamthaftdauer nicht für eine Entschädigung ausreiche. Mit der Gedenkstätte Breitenau steht Hilde Lapp seit 1998 im Kontakt. Am 3. April 1998 gibt sie dabei ein Zeitzeugeninterview, in dem sie eindrücklich von ihrem Schicksal erzählt.

zurück